Die geänderte Steuerverordnung 202

Die geänderte Steuerverordnung 202

19 September 2019 Uncategorized 0

Januar 2020 die durch das Gesetz vom 4. Juli 2019 Über die Novellierung des Umsatzsteuergesetzes verfügt jeder Steuerpflichtige und Zahler gemäß der Novellierung über ein eigenes Steuerkonto. Die Rechnung wird zur Zahlung von Mehrwertsteuer, PIT und CIT verwendet.

Die individuelle Kontonummer ist beim Finanzamt oder auf der Website des Finanzministeriums erhältlich. Für Personen, die kein Unternehmen führen, ist es eine PESEL-Nummer, und für Personen, die ein Unternehmen führen, ist es eine NIP-Nummer.

Die Steueridentifikation sowie die Abrechnungseinheit der Organisationseinheit der Bank und die Prüfsumme sind Teil der Struktur des individuellen Steuerkontos und ermöglichen so die eindeutige Bestimmung des oder der Steuerpflichtigen.

Steuererklärungen und Überzahlungen per Überweisung werden wie bisher auf das von Ihnen angegebene Bankkonto überwiesen

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